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Mehrwertsteuer beim Bootskauf
Wichtige rechtliche Aspekte beim Bootskauf
Neben dem technischen Zustand eines Bootes sollten auch die rechtlichen Anforderungen sorgfältig geprüft werden. Eine professionelle Kaufberatung oder ein Bootsgutachten hilft dabei, spätere Überraschungen zu vermeiden.
Bodenseezulassung
Für den Betrieb eines Bootes auf dem Bodensee gelten besonders strenge Vorschriften. Nicht nur der Motor, sondern auch einzelne Bauteile müssen den Zulassungsbestimmungen entsprechen. Fehlt die erforderliche Zulassung, können kostspielige Nachrüstungen oder sogar ein Austausch des Motors notwendig werden.
Fäkalientank
Ob ein Fäkalientank vorgeschrieben ist, hängt unter anderem vom Baujahr und dem Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme des Bootes ab. Ein Blick in die Schiffspapiere schafft hier schnell Klarheit. Boote, die vor 1980 gebaut wurden, müssen in der Bundesrepublik keinen Fäkalientank haben.
CE-Kennzeichnung
Boote, die nach dem 16. Juni 1998 in Europa gebaut oder nach Juni 2006 in die EU eingeführt wurden, benötigen in der Regel eine gültige CE-Kennzeichnung. Diese ist Voraussetzung für den Verkauf und Betrieb innerhalb der EU. Achten Sie darauf, dass die CE-Plakette, die Konformitätserklärung und das Betriebshandbuch vorhanden sind. Besonders bei Importbooten sollte die Echtheit der Unterlagen sorgfältig geprüft werden.
Die CE-Kategorie (A bis D) beschreibt das vorgesehene Einsatzgebiet des Bootes. Sie ersetzt jedoch keine Beurteilung der tatsächlichen Bauqualität oder des Pflegezustands.
Boote aus Nicht-EU-Ländern
Boote aus Ländern wie den USA dürfen in Europa nur betrieben und verkauft werden, wenn sie den europäischen CE-Vorschriften entsprechen. Eine nachträgliche Zertifizierung ist möglich, jedoch oft mit erheblichem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden.
Mehrwertsteuernachweis
Ein häufig unterschätzter Punkt ist der Nachweis der entrichteten Mehrwertsteuer. Für Boote im EU-Raum sollte dieser durch Rechnungen oder entsprechende Zahlungsnachweise eindeutig belegt werden. Fehlen diese Unterlagen, können bei Kontrollen Nachzahlungen oder weitere rechtliche Konsequenzen drohen.
Die Zollbestimmungen der Europäischen Union besagen:
„Wassersportfahrzeuge, die innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union von dort ansässigen Personen genutzt werden, müssen sich im steuerrechtlich freien Verkehr befinden. Das bedeutet: Die Mehrwertsteuer muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union entrichtet worden sein."
Diese Vorgabe ist eindeutig. Entscheidend ist jedoch, dass die Zahlung der Mehrwertsteuer nicht nur behauptet, sondern auch nachgewiesen werden kann.
Der Nachweis der Mehrwertsteuer
Die Aussage des Verkäufers, die Mehrwertsteuer sei irgendwann von ihm oder einem Vorbesitzer bezahlt worden, reicht nicht aus. Als Käufer sollten Sie sich folgende Unterlagen vorlegen lassen:
die Originalrechnung oder eine Kopie, aus der Nettopreis und ausgewiesene Mehrwertsteuer hervorgehen,
einen Zahlungsnachweis, beispielsweise eine Überweisung an die Werft oder den Händler oder den Nachweis der Einfuhrumsatzsteuer an das zuständige Finanzamt bzw. den Zoll.
Ein gut lesbarer Überweisungsbeleg oder eine entsprechende Zahlungsbestätigung bietet zusätzliche Sicherheit. Liegen diese Dokumente vollständig vor, sind Sie als Käufer rechtlich deutlich besser abgesichert. Fehlen sie, tragen Sie das Risiko.
Vorsicht bei Kontrollen
Als Eigner eines Gebrauchtbootes müssen Sie jederzeit mit einer Kontrolle durch den Zoll oder andere zuständige Behörden rechnen. Dabei werden regelmäßig die Schiffspapiere, Zulassungsunterlagen, Führerscheine und gegebenenfalls auch der Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer überprüft.
Deshalb sollten Sie sämtliche Unterlagen stets an Bord mitführen.
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, drohen erhebliche Konsequenzen. Im schlimmsten Fall wird die Weiterfahrt untersagt, bis der Sachverhalt geklärt ist. Darüber hinaus kann die Mehrwertsteuer nacherhoben werden. Je nach Land entspricht dies häufig rund 20 Prozent des Nettowertes des Bootes, in einigen Ländern wie Dänemark oder Schweden sogar 25 Prozent. Es geht daher schnell um erhebliche Geldbeträge.
Was tun bei Unsicherheiten?
Wenn Sie sich nicht selbst mit den steuerlichen Einzelheiten befassen möchten, sollten Sie die Unterlagen von einem Steuerberater prüfen lassen. Auch der Zoll oder das zuständige Finanzamt können Auskunft geben. So erhalten Sie Klarheit, bevor es später zu Problemen kommt.
Mehrwertsteuer bei Neu- und Gebrauchtbooten
Bei einem Neuboot wird die Mehrwertsteuer grundsätzlich dort fällig, wo das Boot erstmals Teil des wirtschaftlichen Verkehrs wird. Maßgeblich können dabei der Auslieferungsort, der Heimathafen oder der dauerhafte Liegeplatz sein.
Bei einem Gebrauchtboot ist die Situation häufig komplexer, insbesondere wenn das Boot bereits mehrere Vorbesitzer hatte. Umso wichtiger ist eine lückenlose Dokumentation der entrichteten Mehrwertsteuer durch Rechnungen und Zahlungsnachweise.
Wenn die Nachweise fehlen
Kann der Verkäufer die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen, bleiben Ihnen grundsätzlich drei Möglichkeiten:
Sie verzichten auf den Kauf.
Sie verhandeln den Kaufpreis neu, da möglicherweise die Mehrwertsteuer nachträglich entrichtet werden muss.
Sie kaufen das Boot dennoch und akzeptieren das finanzielle Risiko einer möglichen Nachversteuerung.
Vor allem bei hochwertigen Booten kann dieses Risiko schnell mehrere Tausend Euro betragen. Deshalb sollten fehlende Mehrwertsteuer-Nachweise niemals auf die leichte Schulter genommen werden.
Da das Thema rechtlich genau geprüft werden muss arbeiten wir mit meheren Fachanwälten und steuerberatern zusammen die sich speziell mit dieser Themtik beschäftigen.
Für ältere Gebrauchtboote gilt: Schiffe, die nachweislich vor dem 31. Dezember 1984 (in Deutschland bzw. vor Inkrafttreten der EU-Regelung am 1. Januar 1993) in Betrieb genommen wurden, gelten kraft Gesetz als in der EU versteuert, sodass keine Originalrechnung mehr nötig ist. Bei jüngeren Booten ohne Beleg wird über Alternativnachweise oder den Unionswarenstatus entschieden.
Wichtige Nachweisregeln
Die 1985er-Regel besagt: War das Boot vor dem 01.01.1985 im EU-Raum im Einsatz, wird die Versteuerung automatisch angenommen (sogenannte alte EU-Regelung / Besenrichtlinie).
Alternative Dokumente: Liegt das Baujahr nach dem Stichtag und die Originalrechnung fehlt, akzeptieren Behörden oft eine lückenlose Historie (Kaufverträge der Vorbesitzer), Liegeplatzrechnungen, Wartungsrechnungen oder Logbücher der letzten Jahre.
Unser Tipp
Rechtliche Vorschriften sagen nur wenig über den tatsächlichen Zustand eines Bootes aus. Ebenso wenig garantiert eine CE-Kennzeichnung eine hohe Bauqualität. Deshalb empfiehlt sich vor dem Kauf immer eine unabhängige Begutachtung, bei der sowohl die technischen als auch die rechtlichen Aspekte überprüft werden. So treffen Sie Ihre Kaufentscheidung mit größtmöglicher Sicherheit.
